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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

    1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher von STEMERONE Veranstaltungstechnik,Inh. Stefan Merker abgeschlossenen Angebote und Verträge.

    1.2 Werden von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen, insbesondere durch Vertreter oder eigene Angestellte, getroffen, bedürfen diese der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch STEMERONE Veranstaltungstechnik,Inh. Stefan Merker. Entgegenlautenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird von uns direkt widersprochen.

    1.3 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden zustande. 

2. Vertragsgegenstand

    Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte und Systeme. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche zu ersetzen.3. Mietzeitraum

    Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe an den Kunden und endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Kunden. Beide Zeitpunkte werden im Auftrag ausdrücklich genannt. Kleinster Mietzeitraum ist ein Tag.

4. Mietpreise

    Der Mietpreis wird im Mietauftrag angegeben. Er entspricht dem in der aktuellen Preisliste angegebenen Mietpreis.Wir behalten uns das Recht vor diese jederzeit zu ändern.

5. Lieferung

    5.1  Selbstabholung durch den Kunden. Der Kunde kann die Mietsache selbst bei STEMERONE Veranstaltungstechnik,Inh. Stefan Merker abholen.

    5.2 Lieferung zum Standort des Kunden. Die Lieferung zum Kundenstandort erfolgt nur unter vorheriger Absprache und wird in den Auftragsdokumenten explizit vereinbart.Für die Lieferenung können zusätzliche Kosten entstehen.

    5.3 Besteht keine schriftliche Bestätigung der Lieferung durch uns im Kundenauftrag, besteht kein Anspruch auf Anlieferung des Mietgegenstandes durch STEMERONE Veranstaltungstechnik,Inh. Stefan Merker.

    5.4 Lieferverzug: Sollten wir in Lieferverzug geraten, so ist uns eine angemessene Nachfrist durch den Kunden zu gewähren.

    5.5 Folgende Ereignisse berechtigen uns, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten:

    • Aussperrung, Streik, Rohstoff- und Energiemangel
    • Krieg, Betriebs- und Verkehrsstörungen
    • Verfügungen von höherer Hand ( auch wenn Sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts unwirtschaftlich machen)
    • Höhere Gewalt bei unseren Lieferanten
    • Sollte einer, der unter 5.5 genannten Fälle auftreten, hat der Mieter kein Recht auf Schadensersatz.

    5.6 Lieferverzögerung auf Wunsch des Kunden: Verzögert sich die Lieferung auf Wunsch des Kunden, ist STEMERONE Veranstaltungstechnik,Inh. Stefan Merker  berechtigt , nach dem verstreichen einer angemessenen Frist, anderweitig über den Mietgegenstand zu verfügen.

6.  Versicherung

    6.1 Der Kunde hat für die Versicherung des Mietgegenstandes zu sorgen. Er hat für an den Mietsachen entstandene Schäden oder bei Verlust der Mietsache Ersatz zu leisten. Der Kunde hat auch für den Fall Ersatz zu leisten, dass Ihn kein direktes Verschulden nachzuweisen ist. ( höhere Gewalt, Diebstahl, Brand, Wasser).

    6.2 Der Schadenersatz umfasst neben den mittelbaren Sachschäden auch den durch den Schaden entstehenden Mietausfall.

7.  Zahlungsbedingungen

    7.1 Die Zahlungsweise wird im Mietvertrag festgelegt. Bei Zahlung per Rechnung ist der Mietpreis sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen.

    7.2 Bei Zahlungsverzug durch den Kunden sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen. 

    7.3 Das Aufrechnen unbestrittener und rechtskräftiger Gegenforderungen und die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Rückbehaltungsrechten sind nur nach unserer Zustimmung möglich.

    7.4 Sollte die Zahlungskräftigkeit des Kunden bezweifelt werden, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können zusätzliche Sicherheiten verlangt werden. Wir behalten uns das Recht vor in diesem Fall vom Mietvertrag zurückzutreten.

    7.5 Wir behalten uns das Recht vor eine Kaution von bis zu 1/3 des Wiederbeschaffungspreises mindestens aber in Höhe von 150,- Euro als Bareinlage zu verlangen.

8.  Schadenersatz und Gewährleistung

    8.1 Bei berechtigter Beanstandung bezüglich Mängeln an der Mietsache wird STEMERONE Veranstaltungstechnik,Inh. Stefan Merker  nach eigener Wahl den Mangel beheben, das betreffende Mietgerät durch ein fehlerfreies Gerät ersetzen oder den Kunden aus dem Vertrag entlassen.

    8.2 Wird der Mietgegenstand auf Veranlassung des Kunden von uns untersucht und kein Mangel festgestellt, so wird dem Kunden die dafür notwendige Zeit in Rechnung gestellt, es sei denn der Schaden ist nachweislich durch unsere eigene Fehlbedienung entstanden.

    8.3 Bei Veränderung der Mietsache durch den Kunden, ist die Gewährleistung wegen Mangel am Mietgegenstand ausgeschlossen.

    8.4 Bei fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen werden Schadensersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen.

    8.5 Wird von STEMERONE Veranstaltungstechnik,Inh. Stefan Merker ein Schaden grob fahrlässig verursacht, so ist die Haftung auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung als vorhersehbar anzusehende Schäden, begrenzt.

    8.6  Werden Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder Verzug seitens des Mieters gestellt, so sind diese auf den vereinbarten Mietzins begrenzt.

9.  Gebrauch des Mietgegenstandes

    9.1 Der Mieter ist verpflichtet sorgsam mit dem ihm überlassenen Mietgegenstand umzugehen. Ihm überlassene Gebrauchs- und Pflegeanweisungen sind zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand in vertragsgemäßen Zustand zu belassen.

    9.2 Dem Mieter ist es nicht erlaubt Beschilderung am Gerät, wie Seriennummern, Herstellerschilder u. Ä. zu verändern oder zu entfernen.

    9.3 Veränderungen am Mietgerät durch den Kunden sind nur nach Absprache mit STEMERONE Veranstaltungstechnik,Inh. Stefan Merker möglich. Erfolgen solche Veränderungen am Mietgegenstand durch den Mieter, so sind wir berechtigt, dem Mieter die zur Wiederherstellung des Mietgegenstandes erforderlichen Kosten in Rechnung zu stellen.

    9.4 Der Mieter ist für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.

 10.   Rückgabe des Mietgegenstandes

    10.1 Der Mietgegenstand ist unverzüglich in ordnungsgemäßer Art und Weise nach Beendigung  der Mietdauer durch den Kunden auf seine Kosten zurückzugeben. Anderslautende Regelung erfordern der schriftlichen Bestätigung von STEMERONE Veranstaltungstechnik,Inh. Stefan Merker.

    10.2 Verspätet sich die Rückgabe durch den Kunden, erhöht sich der Mietzins je angefangenen Tag gemäß dem Basistarif der aktuellen Preisliste.

    10.3 Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes in nicht ordnungsgemäßer Art und Weise, so hat der Mieter alle dadurch entstehenden Kosten zu tragen, insbesondere Reparaturkosten und entgangene Mietzinsen.

    10.4. Die Rückgabe hat bis 10 Uhr des Folgetages nach Ende der Mietdauer zu erfolgen. Erfolgt die Rückgabe ohne unsere Bestätigung später, erhöht sich der Mietzins um den in der Preislsite genenten Basistarif.

11  Rücktritt des Mieters

    11.1 Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund vom Mietvertrag zurück, muss die Rücktrittserklärung bis spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Miettermin bekannt gegeben sein. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, so kann STEMERONE Veranstaltungstechnik,Inh. Stefan Merker  auf die Zahlung des teilweise oder vollstäändigen Mietpreises bestehen.

12  Erfüllungsort/ Gerichtsstand/ Unwirksamkeit

    12.1 Erfüllungsort und Zahlungsort ist Dresden.